Kirchenverwaltung

Wahlperiode 2019-2024

Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Kirchenverwaltungs-Vorstand den alle 6 Jahre gewählten 4 Mitgliedern und einem Pfarrgemeinderats-Mitglied. Kirchenverwaltungs-Vorstand und die vier Mitglieder wählen den Kirchenpfleger. Zwei Personen können hinzugewählt werden.

Pfarrer Emil Dragula

Georg Stadler, Kirchenpfleger

Robert Zillner

Regina Schneiderbauer

Herbert Kremsreiter

Elisabeth Kremsreiter, Vorsitzende PGR

Die Kirchenverwaltung ist für den Finanzhaushalt, anfallende Baumaßnahmen, Renovierungen zuständig. Jährlich sind mindestens zwei Sitzungen zu halten und der Haushaltsplan muß jährlich aufgestellt werden. Der Haushaltsplan wird 14 Tage zur Einsicht im Pfarramt oder im Schaukasten ausgehängt, dann dem Ordinariat zur Genehmigung vorgelegt.

Die Friedhofsordnung ist in unserer Pfarrei der Kirchenverwaltung unterstellt, hier überprüft die Kirchenverwaltung jährlich die Standfestigkeit der Grabsteine, um Unfälle zu vermeiden. Bemängelte Grabstätten werden im Protokoll festgehalten und auf Beseitigung der Mängel geachtet.

Die Kirchenverwaltung arbeitet nach den Richtlinien, die im Amtsblatt für das Bistum Passau herausgegeben, vom Bischöflichen Ordinariat Passau aufgeführt und vom Bischof von Passau H.H. Stefan Oster unterzeichnet sind.

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